Häufig gestellte Fragen
Arbeite ich exklusiv an einem Auftrag?
Teilweise. Ab ca. 80.000 Euro Jahresbruttogehalt werden die Positionen exklusiv vergeben. Ansonsten arbeitet Sie mit maximal fünf Mitbewerbern an einer Position.
Wie viele Dienstleister erhalten eine Vakanz?
Die Anfragen werden an mehrere passenden Dienstleister aus unterschiedlichen Regionen gesendet. Die Auswahl wird über die gegebenen Fachgebiete definiert. Die Personaldienstleister müssen nach Zusendung der Vakanz entscheiden, ob sie den Job annehmen oder ablehnen. Je nach dem, wer den Job annimmt, kann anschließend an der Position arbeiten.
Wie hoch darf das Honorar sein?
Die Vemittlungsprovision wird vom Personaldienstleister selber festgelegt. Das Durchschnittshonorar liegt bei ca. 25 % vom Jahresbruttogehalt.
Darf ich den Kunden anrufen?
Die Kontaktaufnahme zum Kunden erfolgt allein über die Plattform.
Was ist meine AGB?
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, in dem Sie einen Kandidaten mit Ihren Konditionen anbieten.
Habe ich eine Nachbesetzungsfrist?
Das können Sie selber entscheiden. Sobald Sie einen Kandidaten vorschlagen, geben Sie an, ob Sie eine Nachbesetzung anbieten oder nicht.
Wird vorab etwas bezahlt?
Unsere Kunden möchten eine reine erfolgsorientierte Vermittlung. Daher erfolgt die Bezahlung nach Vermittlung des Kandidaten.
Was ist mit dem Datenschutz?
Sie bekommen einen SLL verschlüsselten Zugang zu dem System. Unsere Server stehen in Deutschland.
Wie lange ist das Zahlungsziel der Kunden?
Sie schreiben Ihre Rechnung nach Ihren Konditionen und bestimmen daher das Zahlungsziel.
Was ist, wenn ich den Kunden schon kenne?
Unsere Kunden nennen uns Ihre Preferred Partner bei Beginn der Partnerschaft. Sollten Sie da genannten werden, kommen wir gesondert auf Sie zu.